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Stalking

- ist kein Kavaliersdelikt!

Stalking umfasst eine Vielzahl von Belästigungen und Nach­stellungen, die mit Beharrlichkeit durchgeführt werden und geeignet sind, Sie in Ihrer Lebensgestaltung schwerwiegend zu beeinträchtigen

In der Mehrzahl sind Frauen* die Betroffenen von Nachstellungen.

Was ist Stalking?

Eine stalkende Person handelt gegen Ihren Willen, gegen Ihre Wünsche und das nicht nur einmal:

  • Sie erhalten Anrufe oder SMS zu allen Tages- und Nachtzeiten.
  • Sie werden mit unerwünschten Geschenken überhäuft.
  • Sie werden verfolgt und bedroht.

Eine stalkende Person

  • lauert Ihnen vor Ihrer Wohnung, am Arbeitsplatz, beim Einkauf oder in der Freizeit auf.
  • lässt Ihnen Pakete liefern, die er auf Ihren Namen bestellt hat.
  • beschädigt Ihr Eigentum.
  • beleidigt und verleumdet Sie.
  • fragt Ihre Bekannten über Sie aus.
  • veröffentlicht Unwahrheiten, Gerüchte und private Bilder von Ihnen in den sozialen Netzwerken (Link zur Info Cyber-Stalking)

Dies sind nur einige Beispiele für den üblen "Einfallsreichtum" von stalkenden Personen.

Eine stalkende Person will mit allen Mitteln Ihre Aufmerksamkeit. Und manchmal wissen Sie nicht mal, wer diese Person ist.

Handlungsmöglichkeiten

Was können Sie tun?

  • Machen Sie der stalkenden Person unmissverständlich und einmalig klar, dass Sie keinen Kontakt wünschen.
  • Reagieren Sie danach in keiner Weise auf die stalkenden Person.
  • Dokumentieren Sie alle Kontaktversuche für ein eventuelles späteres Gerichtsverfahren.
  • Informieren Sie Ihr gesamtes Umfeld, wenn Sie Opfer von Stalking geworden sind. Öffentlichkeit steigert Ihre Sicherheit.
  • Wenden Sie sich möglichst frühzeitig an Beratungsstellen und an die Polizei.

 

 

Stalking-Gesetz zur Strafbarkeit beharrlicher Nachstellungen
Liebeswahn, Macht und Rache sind nicht an ein Geschlecht gebunden.

Stalking ist strafbar!

Seit dem 31. März 2007 gilt das Gesetz zum strafrechtlichen Schutz von Stalking-Opfern. Zehn Jahre später, im März 2017, wurde eine Neufassung verabschiedet, in dem die hohen rechtlichen Hürden für die Strafverfolgung von Stalkern reduziert werden und ein besserer Opferschutz gewährleistet werden soll. Festgelegt ist der verbesserte Schutz vor Stalking durch das Strafgesetzbuch § 238 Nachstellung.

Wann gilt dieses Gesetz?

Wenn Ihnen jemand unbefugt nachstellt und Ihre Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt, indem die Person beharrlich

  • Ihre Nähe aufsucht,
  • telefonisch oder anderweitig Kontakt herstellt,
  • auf Ihren Namen unerwünschte Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen für Sie aufgibt (Beispiel: Sie erhalten immer wieder Pakete, die Sie nicht bestellt haben.)
  • mit Verletzungen oder ähnlichem droht.

Neben dem § 238 STGB gibt es auch das Gewaltschutzgesetz, das Strafen in § 4 Gewaltschutzgesetz vorsieht.

Ihre Möglichkeiten:

  • Wenn Sie die stalkende Person namentlich kennen, können Sie beim Amtsgericht an Ihrem Wohnort eine Schutzanordnung nach dem Gewaltschutzgesetz gegen sie beantragen.
    Verstöße dagegen sind strafbar und Sie können bei der Polizei Anzeige erstatten und einen Strafantrag stellen.
  • Die stalkende Person verletzt mit diesem Handeln nicht nur Ihre Privatsphäre und macht sich nicht nur wegen Nachstellung strafbar, sondern verstößt oft auch gegen weitere Strafgesetze.
    Auch wenn Sie die stalkende Person nicht kennen, können Sie bei jeder Polizeidienststelle eine Anzeige gegen "Unbekannt" erstatten. Die Polizei wird dann die Möglichkeiten ausschöpfen, die Identität der stalkenden Person zu ermitteln.
    In Frage kommen Straftaten wie z.B. Beleidigung, Bedrohung, Nötigung, Hausfriedensbruch, Körperverletzung, Sachbeschädigung. Solche Tatbestände können vor Gericht gestellt werden.
  • Ihnen steht auch immer der Notruf der Polizei (110) zur Verfügung.

Schutzanordnung

Mit einer Schutzanweisung kann das Amtsgericht der stalkenden Person dauerhaft verbieten,

  • sich in der Nähe Ihrer Wohnung aufzuhalten oder andere bestimmte Orte aufzusuchen, an denen Sie sich regelmäßig aufhalten (wie den Arbeitsplatz, Einkaufszentren oder Freizeiteinrichtungen),
  • Verbindung zu Ihnen aufzunehmen (z.B. Telefon, Brief, SMS, Chat-Nachrichten oder E-Mail),
  • Treffen, auch "zufällige", mit Ihnen herbeizuführen…

Gesetzliche Grundlage hierfür ist das Gewaltschutzgesetz.
(Quelle: Flyer Stalking vom AK Gewaltschutzgesetz)

 

Cyber-Mobbing

Digitale Medien, wie das Internet, E-Mail, Soziale Netzwerke (z.B. Facebook, Instagram), SMS, Messenger Apps (z.B. WhatsApp) u.a. bieten auch stalkenden Personen zusätzliche Möglichkeiten bei der Verfolgung ihrer Opfer.

Erscheinungsformen des Cyber-Mobbing

  • Verbreitung von Unwahrheiten und Gerüchten im Internet.
  • Veröffentlichungen von privaten und intimen Informationen.
  • Veröffentlichung von privaten oder gefälschten Bildaufnahmen.
  • Nichtautorisierte Warenbestellungen im Namen des Opfers.
  • Kontaktaufnahmeversuche über elektronische Medien.
  • Missbrauch von Personaldaten und Zugangsdaten wie Benutzernamen und Passwörter zum Betrug oder Warenbestellung.

Handlungsmöglichkeiten bei Cyber-Mobbing

  • Achten Sie auf Ihre persönlichen Daten.
  • Ändern Sie unbedingt alle Zugangsdaten wie z.B. Ihre E-Mail-Adresse, dazugehörige Kennwörter etc. auf Ihrem Rechner und Ihrem Smartphone.
  • Nutzen Sie eine Firewall und eine aktuelle Virensoftware, um Ihren Computer bestmöglich zu schützen.
  • Bei einer deutschen Internetseite (Endung .de) können Sie über die Verwaltungsstelle den Betreiber herausfinden und Strafanzeige erstatten.
  • Bei der Nutzung von Internetservern, die sich nicht in Deutschland befinden ist der Betreiber leider nicht dem deutschen Recht unterlegen. Wenden Sie sich an eine*n fachkundigen Anwalt*in, um Ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen zu lassen.

Informationen zum Thema Internetsicherheit erhalten Sie unter http://www.klicksafe.de/

Informationen zu sicheren Messenger-Apps hat unter anderem die Verbraucherberatung zusammengestellt.

Beratungsangebote in Münster zum Thema Digitale Gewalt/Cybergewalt

 

 

Hilfe und Beratung

Es gibt verschiedene Beratungsangebote für Stalking-Opfer in Münster und bundesweit.

Hier finden Sie eine Liste aller Einrichtungen und Angebote in Münster, die zu Stalking arbeiten.

 

Opfertelefon vom Weißen Ring. Telefonnummer: 116 006.
Beim Opfertelefon des Weißen Rings können Sie sich täglich zwischen 7 und 22 Uhr melden und beraten lassen. Bundesweit, anonym, kostenlos. Außerdem bietet der Weiße Ring eine Online-Beratung sowie eine persönliche Beratung vor Ort an.

Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen. Telefonnummer: 116 016.
Das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen berät von Stalking betroffene Frauen und kann gegebenenfalls an eine Opferschutzorganisation weitervermitteln. Das Hilfetelefon ist rund um die Uhr und an 365 Tagen im Jahr erreichbar. Alternativ gibt es auch eine Online- und Chat-Beratung.

Hilfetelefon Gewalt an Männern. Telefonnummer: 0800 1239900

Weiterführende Links zum Thema Stalking

Flyer

cover stalkingStalking: Grenzenlose Belästigung, und was Sie dagegen tun können
Achtseitige Broschüre des Arbeitskreis Gewaltschutzgesetz Münster
Download (147 KB) - 2017