Gewaltschutz in Münster

Informationen zum Thema Häusliche Gewalt

Stalking

Stalking ist kein Kavaliersdelikt!Stalking umfasst eine Vielzahl von Belästigungen und Nach­stellungen, die mit Beharrlichkeit durchgeführt werden und geeignet sind, Sie in Ihrer Lebensgestaltung schwerwiegend zu beeinträchtigen

In der Mehrzahl sind Frauen die Betroffenen von Nachstellungen. Daher wird zur sprachlichen Vereinfachung und besseren Lesbarkeit im Folgenden die männliche Form „Stalker“ verwendet. Dennoch sind ausdrücklich sowohl Täter als auch Täterinnen gemeint.

 

Was ist Stalking?

Ein Stalker handelt gegen Ihren Willen, gegen Ihre Wünsche und das nicht nur einmal:

  • Sie erhalten Anrufe oder SMS zu allen Tages- und Nachtzeiten.
  • Sie werden mit unerwünschten Geschenken überhäuft.
  • Sie werden verfolgt und bedroht.
  • Der Stalker lauert Ihnen vor Ihrer Wohnung, am Arbeitsplatz, beim Einkauf oder in der Freizeit auf.
  • Der Stalker lässt Ihnen Pakete liefern, die er auf Ihren Namen bestellt hat.
  • Der Stalker beschädigt Ihr Eigentum.
  • Der Stalker beleidigt und verleumdet Sie.
  • Der Stalker fragt Ihre Bekannten über Sie aus.
  • Er veröffentlicht Unwahrheiten, Gerüchte und private Bilder von Ihnen in den sozialen Netzwerken (Link zur Info Cyber-Stalking)

Dies sind nur einige Beispiele für den üblen "Einfallsreichtum" von Stalkern.

Der Stalker will mit allen Mitteln Ihre Aufmerksamkeit. Und manchmal wissen Sie nicht mal, wer der Stalker ist.

 

Handlungsmöglichkeiten

postit helfenlassenWas können Sie tun?

  • Machen Sie dem Stalker unmissverständlich und einmalig klar, dass Sie keinen Kontakt wünschen.
  • Reagieren Sie danach in keiner Weise auf den Stalker.
  • Dokumentieren Sie alle Kontaktversuche des Täters für ein eventuelles späteres Gerichtsverfahren.
  • Informieren Sie Ihr gesamtes Umfeld, wenn Sie Opfer von Stalking geworden sind. Öffentlichkeit steigert Ihre Sicherheit.
  • Wenden Sie sich möglichst frühzeitig an Beratungsstellen und an die Polizei.

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Rechtliche Möglichkeiten:

Stalking ist strafbar!

Seit dem 31. März 2007 gilt das Gesetz zum strafrechtlichen Schutz von Stalking-Opfern. Zehn Jahre später, im März 2017, wurde eine Neufassung verabschiedet, in dem die hohen rechtlichen Hürden für die Strafverfolgung von Stalkern reduziert werden und ein besserer Opferschutz gewährleistet werden soll. Festgelegt ist der verbesserte Schutz vor Stalking durch das Strafgesetzbuch § 238 Nachstellung.

Wann gilt dieses Gesetz?

Wenn Ihnen jemand in einer Weise unbefugt nachstellt, die geeignet ist, Ihre Lebensgestaltung schwerwiegend zu beeinträchtigen, indem er beharrlich

  • Ihre Nähe aufsucht,
  • telefonisch oder anderweitig Kontakt herstellt,
  • auf Ihren Namen unerwünschte Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen für Sie aufgibt (Beispiel: Sie erhalten immer wieder Pakete, die Sie nicht bestellt haben.)
  • mit Verletzungen oder Ähnlichem droht.

Der Stalker verletzt mit seinem Handeln nicht nur Ihre Privatsphäre und macht sich wegen Nachstellung strafbar, sondern verstößt oft auch gegen weitere Gesetze.
Auch wenn Sie den Stalker nicht kennen, können Sie bei jeder Polizeidienststelle eine Anzeige gegen "Unbekannt" erstatten.
In Frage kommen Straftaten wie z.B. Beleidigung, Bedrohung, Nötigung, Hausfriedensbruch, Körperverletzung, Sachbeschädigung.

Wenn Sie den Stalker namentlich kennen, können Sie beim Amtsgericht an Ihrem Wohnort eine Schutzanordnung nach dem Gewaltschutzgesetz gegen ihn beantragen.
Verstößt der Stalker dagegen, macht er sich erneut strafbar. Sie können bei der Polizei eine weitere Anzeige erstatten und einen Strafantrag stellen.

Ihnen steht bei akuter Gefahr auch immer der Notruf der Polizei (110) zur Verfügung.

Weitere Informationen: http://www.stalking-nrw.de

 

Schutzanordnung

Mit einer Schutzanordnung kann das Amtsgericht dem Stalker für einen bestimmten Zeitraum verbieten,

  • sich in der Nähe Ihrer Wohnung aufzuhalten oder andere bestimmte Orte aufzusuchen, an denen Sie sich regelmäßig aufhalten (wie den Arbeitsplatz, Einkaufszentren oder Freizeiteinrichtungen),
  • Verbindung zu Ihnen aufzunehmen (z.B. Telefon, Brief, SMS oder E-Mail),
  • Treffen, auch "zufällige", mit Ihnen herbeizuführen…

Gesetzliche Grundlage hierfür ist das Gewaltschutzgesetz.

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Cyber-Stalking

Neue Medien, wie das Internet, E-Mail, SMS u.a. bieten auch Stalkern mehr Möglichkeiten bei der Verfolgung ihrer Opfer.

Erscheinungsformen des Cyber-Stalking

  • Verbreitung von Unwahrheiten und Gerüchten im Internet
  • Veröffentlichungen von privaten und intimen Informationen
  • Veröffentlichung von privaten oder gefälschten Bildaufnahmen
  • Nichtautorisierte Warenbestellungen im Namen des Opfers
  • Kontaktaufnahmeversuche über elektronische Medien
  • Missbrauch von Personaldaten und Zugangsdaten wie Benutzernamen und Passwörter zum Betrug oder Warenbestellung

Handlungsmöglichkeiten bei Cyber-Stalking

  • Achten Sie auf Ihre persönlichen Daten
  • Ändern Sie unbedingt alle Zugangsdaten wie z.B. Ihre E-Mail-Adresse, dazugehörige Kennwörter etc. auf Ihrem Rechner und Ihrem Smartphone
  • Nutzen Sie eine Firewall und eine aktuelle Virensoftware, um Ihren Computer bestmöglich zu schützen
  • Bei einer deutschen Internetseite (Endung .de) können Sie über die Verwaltungsstelle den Betreiber herausfinden und Strafanzeige erstatten.
  • Bei der Nutzung von Internetservern, die sich nicht in Deutschland befinden ist der Betreiber leider nicht dem deutschen Recht unterlegen. Wenden Sie sich an einen fachkundigen Anwalt, um Ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen zu lassen.
  • Informationen zum Thema Internetsicherheit erhalten Sie unter http://www.klicksafe.de/

(Quelle: http://www.stalking-nrw.de)

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Hilfe und Beratung

Es gibt viele Stellen, an die Sie sich wenden können und die Beratung anbieten:

  • Polizei Münster
    Opferschutz
    Tel. 0251/ 2 75- 31 04
    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
  • Autonome Frauenhaus-Beratungsstelle Frauenhaus- und Beratung e. V.
    Tel. 0251/ 1 42 08 10
    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
    www.frauenhaus-und-beratung.de
  • Fachberatung bei häuslicher Gewalt und Stalking, SkF e.V.
    Mobil: 0162 8018910
    Tel. 0251/ 133223-0
    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
    www.skf-muenster.de
  • Beratungsstelle Beratung und Therapie für Frauen e. V.
    Tel. 0251/ 5 86 26
    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
    www.frauenberatung-muenster.de
  • Beratungsstelle Frauen helfen Frauen e.V.
    Tel. 0251/ 6 76 66
    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
    www.frauenhelfenfrauen-ev.de
  • Frauen-Notruf Münster e.V. - Beratung für Frauen und Mädchen bei sexualisierter Gewalt
    Tel. 0251/ 34443
    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
    www.frauennotruf-muenster.de
  • WEISSER RING, Münster
    Beratung von Kriminalitätsopfern
    Tel. 0151 55164853
    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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Hinweise auf Links:

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